Angebot: | Ausbildung und Umschulung in Teilzeit
Die Agentur für Arbeit kann Sie unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen, wenn Sie eine Teilzeitausbildung ober Teilzeitumschulung anstreben.
Grundsätzlich sind zwei Modelle umsetzbar. Bei beiden ist die wöchentliche Arbeitszeit reduziert, und die Ausbildungsvergütung bemisst sich prozentual an der Arbeitszeit:
Variante 1:
Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit. Die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts beträgt mindestens 25 Wochenstunden (bzw. 75 % der wöchentlichen Arbeitszeit).
Variante 2:
Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit um maximal ein Jahr. Die Arbeitszeit beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichts mindestens 20 Wochenstunden.
Nutzen für Arbeitgeber/innen
Teilzeitauszubildende sind aufgrund ihrer Lebenssituation motivierter, zuverlässiger und besser organisiert Arbeitgeber zahlt reduzierte Ausbildungsvergütung (analog zur Reduzierung der wöchentlichen Ausbildungszeit) Bedingt durch die hohe Personalfluktuation bei Minijobbern entstehen ständig zusätzliche Einarbeitungskosten, diese entfallen bei der Einstellung von Teilzeitauszubildenden Unternehmensbefragungen zeigen, dass es keine Unterschiede im Fehlzeitenverhalten gegenüber Vollzeit-Auszubildenden gibt
Nutzen für Teilzeitauszubildende
- Die Kinderbetreuung kann leichter sichergestellt werden als bei einer Vollzeitausbildung
- Chance zur betrieblichen Erstausbildung
- dauerhafte berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt
Umsetzung
- Der Teilzeitausbildungsplatz ist der Agentur für Arbeit und der IHK oder Handwerkskammer zu melden
- Die Arbeitszeiten sind mit dem Auszubildenden im Hinblick auf die Kinderbetreuungszeiten abzusprechen
- Es ist ein passender Vertragszusatz in den Ausbildungsvertrag aufzunehmen
- Ein Hinweis auf Teilzeitausbildung ist im IHK-Vertrag unter Punkt H und im Handwerkskammer-Vertrag unter § 11 vorzunehmen
- (Vertragsmuster unter http://www.teilzeit-ausbildung.de)
- Die Ausbildungsvergütung ist prozentual zur Wochenarbeitszeit zu berechnen
Urlaub
- Arbeitet eine Teilzeitkraft an genauso vielen Arbeitstagen wie eine Vollzeitkraft, jedoch mit verkürzter Stundenzahl, ergeben sich keine Abweichungen.
- Bei Teilzeitkräften, die nicht an jedem Arbeitstag in der Woche arbeiten, sind zur Ermittlung der Urlaubsdauer die Arbeitstage rechnerisch in Beziehung zum Vollzeitarbeitsverhältnis zu setzen.
- Urlaubstage 25 Arbeitstage für Vollzeitkräfte
- 25 : 5 x 2=10 Urlaubstage, bezogen auf die Arbeitstage der Teilzeitkraft
Finanzierung
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Agentur für Arbeit
- evtl. ergänzende Leistungen nach dem SGB II: ARGE
- Wohngeld/Mietzuschuss: ARGE
- evtl. Bestehende Leistungsansprüche der Kinder: ARGE
- Kindergeld ggf. für Mutter (bis 25 Jahre) und Kind: Familienkasse
- Kinderbetreuungskosten: Jugendamt, im Rahmen von BAB bei zuständiger Agentur für Arbeit
- Befreiung von Kontoführungsgebühren: Hausbank
- Sozialanschluss: beim jeweiligen Telefonanbieter
- Befreiung GEZ Gebühren: GEZ
Informieren Sie sich auch über die Homepage der Agentur für Arbeit. Hier besonders über die Angebote BerufeNet und KursNet.
hppt://www.arbeitsagentur.de
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